Das EuGH-Urteil zu Datentransfers ins Ausland
zeigte deutlich die logischen Schwächen von DSGVO in den Regelungen, die den
internationalen Datentransfer betreffen. DSGVO bietet dafür die sogenannten
Standardvertragsklauseln, in denen ein Auftragsverarbeiter sich zur Einhaltung
der DSGVO-Bestimmungen verpflichtet. Diese Verpflichtung ist aber
gegenstandslos, wenn die nationalen Gesetze den Auftragsverarbeiter zu laut
DSGVO unerlaubter Weitergabe der Daten an die Behörde zwingen. DSGVO hat also mit
Standardvertragsklauseln ein Scheinmittel geschafft, welches nicht das Papier wert,
auf dem es geschrieben ist.
Die Verfasser von DSGVO haben mit
Standardvertragsklauseln eine scheinbare Datensicherheit geschaffen und dabei die
volle Verantwortung für den internationalen Datentransfers auf die betroffenen
Unternehmen geschoben. Die zuständigen Datenschutzbehörden mussten die
gesetzliche Lage in aller Länder der Welt analysieren und entsprechende
Empfehlungen oder sogar Verbote aussprechen. Das würde für Unternehmen eine
rechtliche Klarheit schaffen. Es kann nicht so sein und macht auch keinen Sinn,
dass jedes Unternehmen selbst entscheiden muss, ob die Nutzung von Microsoft
Teams oder Slack gesetzeskonform ist, weil die Daten in der USA
verarbeitet werden.
Nach diesem EuG-Urteil sind alle nationalen
Datenschutzbehörden in Panik versetzt. EuG hat sie zur Handlung gezwungen. Sie
müssen jetzt eindeutig festlegen, ob Standardvertragsklauseln noch ein gesetzeskonformes
Mittel für den Schutz der Daten bei Transfer ins EU-Ausland sind.
Dieser Fall zeigt auch, wie dramatisch die
nationalen Datenschutzbehörden mit der Bewertung der Lage überfordert sind. Das
Verfahren gegen Facebook bei der irischen Datenschutzbehörde dauerte 7 Jahre! Es ist eine Ewigkeit für die digitale Wirtschaft.
Die Frage nach der Wirksamkeit von DSGVO ist
also in dieser Situation absolut berechtigt. Hat DSGVO den Datenschutz tatsächlich
verbessert oder nur Formalismen (Verträge, Einwilligung, Begründung, …) geschafft?
Haben die Unternehmen die Art wie sie personenbezogene Daten verarbeiten, tatsächlich verändert oder nur formell
(Vertrag, Einwilligung, Begründung, …) scheinbare Gesetzeskonformität geschafft?
Was bringt uns ein sehr kompliziertes Gesetz,
welches eher einen scheinbaren Datenschutz schafft und gleichzeitig die
digitale Wirtschaft bremst?
Mehr über dieses EuG-Urteil und seine
Konsequenzen kann man in diesem Heise-Artikel finden.